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Hinweis
Wichtiger
Hinweis!
Ein Fahrverbot bezieht sich im jeweiligen
EU-Land nicht
auf die Fahrerlaubnis sondern auf den Inhaber - die Person.
Sollten Ihnen also in einem x-beliebigen EU-Mitgliedsstaat
die Fahrerlaubnis - aus welchem Grund auch immer -
verweigert werden, hilft Ihnen kein Führerschein der Welt
in diesem Land einen motorbetriebenen Untersatz zu lenken
(außer einem Elektrorollstuhl).
Behördlich bzw. gerichtlich angeordnete Fahrverbote
sind aber immer zeitlich begrenzt.
Anmerkung:
Mit einer x-EU-Land-Fahrerlaubnis können
Sie trotz eines Fahrverbots in Deutschland
jederzeit in allen Ländern der Welt Kraftfahrzeuge führen
und anmieten.
Mit Ende
bzw.
Datumsende des zeitlich begrenzten Fahrverbotes können
Sie ab 00. Uhr des entsprechenden Tages in der BRD wieder uneingeschränkt
fahren.
Es spricht nichts dagegen, diesen Tag gebührend zu feiern.
Sollten Sie dann aber der Meinung sein, jetzt könnt ihr mich alle
mal a..A..l..
Weit gefehlt, denn Hochmut kommt immer vor dem Fall.
Ein Fahrverbot für Deutschland kann jederzeit wieder erfolgen.
Hüten Sie sich also davor jemals wieder vor schwerwiegenden
Fahrverstössen laut Bußgeldkatalog.
Ansonsten kann es Ihnen geschehen, daß Sie noch nicht einmal
mehr einen Einkaufwagen im Supermarkt lenken dürfen ohne
Gefahr
zu laufen hinter IIIII zu landen:
Unsere
Leistung ermöglicht Ihnen folgendes:
Mit Ende
bzw.
Datumsende des zeitlich begrenzten Fahrverbotes können
Sie ab 00. Uhr des entsprechenden Tages in der BRD wieder uneingeschränkt
fahren.
Warum?
Sie beginnen mit dem Erwerb Ihres EU-Führerscheins
innerhalb Ihrer Sperrfrist, ohne MPU
ohne Behördenwillkür.
Oder:
Sie haben die entsprechende Zeit und beginnen den Spießrutenlauf
nach Ablauf Ihrer Sperrfrist.
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