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Hier beantworten wir die häufigst gestellten Fragen.
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Die häufigste E-mail
Anfrage:
Bitte übersenden Sie mir per Post Informationen.
Oder:
Sehr geehrte Damen und Herren, mir wurde der Führerschein abgenommen.
Frage wie geht das, und was muß man machen.
Wir sind
keine Organisation die Broschüren verteilt.
Lesen muß jeder selbst.
Mehr Infos am Ende der Site !
Die z.Z. zweithäufigste
Frage:
Ist es möglich auch den Motorradführerschein durch sie wieder zu erlangen?
- FS Klasse I -
JA! Aber
erst nach der Probezeit (1Jahr B-Besitz). - Das sind die neuen EU-Richtlinen
-
In PL und CZ ist das allerdings möglich, da diese Länder sich noch nicht exakt
an die EU-Richtlinien halten.
Wie sieht die
Erfolgsquote Ihres Angebots aus?
Der
Erfolg hängt allein von Ihnen ab.
1. Sie sollten sich nicht zu dumm anstellen.
2. Sie sollten den Abend vor der Prüfung keine(n) Drogen/Alkohol nehmen.
3. Sie sollten bei den Fahrstunden aufgepaßt und gerlernt haben.
Wir
hatten bisher nur einen Fall von Dummheit - da waren selbst
wir völlig machtlos.
1.) wenn jemand über
ihre Firma einen Wohnsitz in GB in seinem Pass eingetragen bekommen hat und
daraufhin die vorläufige Fahrerlaubnis bekommt, ist er dann bis zur Erlangung
der ordentlichen GB-EU-Lizenz berechtigt Kfz in der Brd zu führen?
Nein, §
28 Abs. 4 Ziff. 1 FeVO untersagt dies ausdrücklich.
2.) ist es ihrer Firma
möglich für einen Interessenten die Wohnsitzeinschreibung durchzuführen und
danach einen amerikanischen Führerschein in einen EU-GB-Fs auf der Insel
umschreiben zu lassen? wenn ja: in welchem US-Bundesstaat muss die Fahrerlaubnis
erworben worden sein, damit die Umschreibung unproblematisch vor sich gehen
kann.
Ja,
amerikanische Führerscheine werden in GB umgeschrieben; Einzelanfrage notwendig!
Ich denke ich habe Ihre
Seiten aufmerksam gelesen...
Sie berufen sich unter anderem auf §§ 28. In diesem Paragraphen steht aber im
Absatz 3 folgendes: Im Verkehrszentralregister werden Daten gespeichert
über... 11.
Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 und §
4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2, leider konnte ich nirgends einen Paragraphen
finden, der das Fahren mit einem EU-Führerschein unter den angenommen Voraussetzungen
(offene MPU) explizit erlaubt.
Siehe
Urteil vom 29.04.04 des EUGH auf unserem Link EU-Recht
Ich habe Interesse an
der GB Fahrerlaubnis.
Allerdings finde ich im Internet leider nur negative Hinweise, wie z. B.
diesen:
Ausschnitt ------------------------------------
Wer nach Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland eine Fahrerlaubnis im
europäischen Ausland machen möchte, wird merken, dass die ausländische
Behörde erst beim europäischen Fahrerlaubnisregister nachfragt, ob Bedenken
bestehen. Außerdem gilt folgendes: Personen, denen in Deutschland eine
deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde, der Personen, die, um einem Fahrverbot
zuvorzukommen, ihre Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben haben, dürfen mit
einem ausländischen Führerschein in Deutschland kein Kraftfahrzeug führen.
Dies gilt nicht nur solange eine gerichtliche Sperrfrist besteht, sondern
dieses Verbot gilt ausdrücklich auch noch nach Ablauf der gerichtlichen
Sperrfrist. Dies gilt immer dann, wenn die deutsche Führerscheinstelle eine
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verweigern würde, weil z.B. noch keine
positive MPU erfolgt ist.
ENDE-------------------------------------------------
Sie behaupten das Gegenteil ! Verstehe ich etwas falsch?
Meine Sperre endet bald, MPU habe ich noch nicht gemacht.
Welche Gesetzeslücke übersehe ich.
Bitte haben Sie Verständnis für meine Fragen, aber ich möchte nicht unbedingt
feststellen, dass nach einer Investition, die ich im voraus entrichten muss,
alles an einer negativen Entscheidung einer Behörde scheitert.
Wir
kennen die von Ihnen angesprochene Problematik natürlich auch.
Allerdings handelt es sich bei denen von Ihnen zitierten Texten wohl nicht um
amtliche Gesetzestexte.
Eine Quellenangabe wäre hilfreich.
Wir halten uns ausschließlich an die Vorschriften der FeVo und die besagen
eindeutig, dass ein ordnungsgemäß erworbener Führerschein auch hier gültig
ist, solange man keinen erneuten Grund für einen Entzug gibt.
Für einen im Ausland befindlichen Deutschen gilt für den Erweb der Fahrerlaubnis
nicht das deutsche sondern das jeweils nationale Fahrerlaubnisrecht,
egal was er vorher hier getan hat und solange er hier nichts neues verschuldet.
Das gilt ja umgekehrt für Nichtdeutsche die hier sind auch.
Aber es ist natürlich durchaus im Interesse vom TÜV sowie einigen
Anwälten hier nicht exakte und stichhaltige Halbwahrheiten zu verbreiten.
Übrigens: Das von Ihnen zitierte "Europäische Zentralregister"
existiert noch gar nicht sondern ist eine Planung; für England mit seiner
liberalen Tradition ist ein Beitritt ohnehin zur Zeit nicht denkbar.
Im
Übrigen verweisen wir auf das EUGH-Urteil vom 29.04.04 unter dem Link EU-Recht!
I
Bitte beantworten sie
mir folgende Frage: Was kann passieren,
wenn ich mit einem von ihnen angebotenen EU- Führerschein
in eine deutsche Polizeikontrolle komme.
Die haben doch Rückgriff auf die alten Geschichten oder.?
Wenn Sie
einen gültigen EU-Führerschein bei einer Polizeikontrolle
vorweisen, passiert gar nichts. Man wird Ihnen gute Weiterfahrt
wünschen, wenn es aktuell nichts zu beanstanden gibt
Siehe
unseren Link EU-Recht zum Urteil vom 29.04.04
Kann ich auch den
LKW-Führerschein erwerben? Wenn ja,
was würde es in etwa kosten, wenn nein, ist es möglich
aufbauend auf den neu erworbenen Euroführerschein (PKW)
in Deutschland ohne MPU den LKW-Führerschein zu erwerben?
Die FEV
schreibt zwingend vor, dass zum Erwerb eines der C-Klassen
die B-klasse mindestens 1 Jahr im Besitz sein muss. Also kann
man später die LKW-Klassen aufbauend erwerben.
In PL und CZ wird diese Bestimmung z. Zt allerdings umgangen
Mein Führerschein wurde
am xxxx eingezogen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um einen Führerschein zu erhalten?
Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen
Für den
deutschen EU-FS - Alles was Ihnen die Behörden auferlegen.
Kosten zwischen € 3.000,- und€ 6.000,-
Für den englischen EU-FS und die anderen Länder- steht alles auf den Sites.
Wie lange muss ich mit
dem Aufenthalt in London rechnen und wie hoch werden
die Anreise- und Unterkunftskosten bei Ihrer Vermittlung sein?
Für
Aufenthalt und Reisezeit müssen Sie ca. 3 - 5 Tage kalkulieren.
Selbstverständlich können wir auf Wunsch alles vermitteln, aber da
wir nicht wissen ob Sie First-Class fliegen wollen, mit Ihrem Wohnmobil
anreisen um das ganze mit einen Kurzurlaub zu verbinden, ob Sie vielleicht
Verwandte oder Bekannte in London haben, ob Sie argentinische Rindersteaks
bevorzugen oder nur von „fish and chips“ leben möchten, oder....., oder,
können wir über diese Kosten keine Aussagen tätigen. In PL und CZ müssen Sie
mit gut 2 bis 3Wochen rechnen
Warum werden fast alle Gebühren im Voraus erhoben?
Auch
wir müssen Anzahlungen leisten für die Fahrschule, Behörden, Dolmetscher(in),
Wohnsitz etc.
Wir möchten diese Vorleistungen einfach nicht aus der eigener Tasche
finanzieren
um später eventuell zu hören: Ja - ich weiß nicht, ist mir doch zu teuer,
April-April,
ich möchte jetzt nicht mehr ... oder sonstige Ausreden, und wir vergeblich
dem Geld
hinterher rennen müssen.
Wenn ich mitte Dezember meinen FS haben möchte, wann muß ich damit anfangen.
Ca.10
Wochen vorher im Durchschnitt.
meine Sperre ist
abgelaufen. die von derBbehörde auferlegte MPU ist trotz hervorragender med. Werte
negativ ausgefallen. Dürfte ich mit Wohnsitz in England trotz negativer MPU
als Deutscher in Deutschland mit englischem EU-Führerschein fahren?
Mit
dem englischen EU-FS dürfen Sie weltweit uneingeschränkt fahren,
Deutschland macht da keine Ausnahme!
Wenn ich einen Führerschein,
z.B. den A, in einem EU-Land wie Frankreich mache (z. B. aus Kostengründen),
wird er in D. anerkannt? Muss ich den umschreiben? Was ist, wenn ich ihn in Ungarn
mache? Spreche gut ungarisch und dort würde er nur ca 600 € kosten?
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1.
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Sie benötigen einen Wohnsitz in dem jeweiligen EU-Staat.
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2.
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Bis auf England besteht in jedem EU-Land eine Meldepflicht.
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3.
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In meldepflichtigen Ländern muss der Behörde der
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Pflichtaufenthalt nachgewiesen werden.
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4.
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Bei
einer Wohnsitzanmeldung (z.B. Niederlande) wird
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folgende Frage gestellt: - sind Sie vorbestraft? -
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5.
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Sie antworten mit nein, da Sie sich keiner Schuld bewusst
sind.
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Innerhalb von 5 Minuten werden Sie zur "unerwünschten
Person"
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in Ihrem Reisepass abgestempelt, und müssen das Land in
3 Std. verlassen haben!
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Warum? Bei einem gerichtlich erlassenem Fahrverbot sind Sie
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behördlich vorbestraft!
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6.
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Sie antworten mit ja, was glauben Sie wird dann geschehen!?
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7.
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Ungarn ist als ein neuer EU-Mitgliedsstaat bei uns
noch nicht bekannt in der Handhabung !
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Was bedeutet folgende
Textpassage aus ihrem Anmeldeformular:
"gegen mich kein behördlicher Versagungsbescheid vorliegt, der
die Teilnahme am inländischen Kraftverkehr verbietet."
Ich habe nach einem Führerscheinentzug bei der Beantragung der
Wiedererteilung
(nach Ablauf der Sperre) bereits die Auflage erhalten, ein "MPU" zu
machen,
was ich verweigert habe.
Ist diese "MPU"-Auflage gleichzusetzen mit einem "behördlicher
Versagungsbescheid"?
Ich war Besitzer der alten Führerscheinklassen eins und drei. Welche
Führerscheine
nach Neuem EU-Recht sind notwendig um wieder diese Fahrerlaubnis zu erlangen.
Gibt es Möglichkeiten, alle Prüfungen abzulegen,
die diesen Fahrberechtigungen entsprechen?
Diese
Frage ist verständlich und folgendermaßen zu beantworten:
Die Aufforderung zur MPU ist verwaltungsrechtlich als Entscheidungshilfe für
die Entscheidung der Verkehrsbehörde anzusehen, welche dann in einem
rechtsmittelfähigen Bescheid dem Antragsteller mitgeteilt wird.
Bei Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis wird dem Antragsteller in der
Regel
auf dem Antragsformular mitgeteilt, dass sich die Behörde nur 6 Monate an
den Antrag gebunden fühlt, was bedeutet, dass die Auflage (hier MPU) in
dieser
Zeit zu erbringen ist.
Da die Auflage, eine MPU zu machen, kein eigenständiger Bescheid ist,
führt die Verweigerung in der Regel dazu, dass die Behörde sich nach
Ablauf der 6 Monate nicht mehr mit Ihrem Antrag beschäftigt.
Wenn Sie allerdings darauf bestehen, können Sie einen kostenpflichtigen
Versagungsbescheid verlangen, was Sie aber tunlichst unterlassen sollten,
da Sie bei "bestandskräftiger Versagung" Probleme bekommen könnten.
Fazit:
Am sichersten ist die schriftliche Rücknahme des Antrages auf Erteilung
der Fahrerlaubnis, innerhalb der 6 Monate, so dass für Sie kein negativer
Verwaltungsakt entstehen kann.
Darf man mit einem
EU-Führerschein trotz Sperre in Deutschland fahren?
Absolut
nein.
Wenn Sie mit einem EU-FS eines x beliebigen Landes fahren und erwischt
werden,
sehen Sie alt aus. Das ist fahren ohne Fahrerlaubnis!
Die erteilte Sperre ist personenbezogen, und nicht auf das Papier namens
Führerschein.
In jedem anderem Land, dürfen Sie allerdings fahren -
Es sei denn, Sie haben auch in diesen Ländern ein Fahrverbot!
Vor 10
Jahren wurde mir der Führerschein wegen Unfall unter Alkoholkonsum entzogen.
MPU wurde gemacht und nicht zugeteilt. Seit dieser Zeit keinen neuen Antrag
gestellt.
Muss man nach 10 Jahren wieder zur MPU??
Diese
Entscheidung liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde.
In der Finanztest
(8/2001 - Seite 71) habe ich gelesen, dass Ihre Agentur eine
Gesetzeslücke bei der Anerkennung ausländischer Führerscheine nutzt.
Was ist wirklich dran an dieser Geschichte?
Ja und
Nein
ja - für jeden der es als Gesetzeslücke betrachten will,
nein - für jeden der sein Recht als EU-Bürger wahrnimmt.
Bei einem
ausländischem Wohnsitz müssen 185 Tage Aufenthalt nachgewiesen werden, ihr
verarscht die Leute aber richtig gut!
Harter Vorwurf!
Aber wie schon per e-mail beantwortet - Wir sind eben besser als die anderen!
Aber jetzt mal Futter bei die Fische
1. Im Zweifelsfalle immer für den Angeklagten -
... welche Behörde
kann aktiv beweisen, dass ich nicht 185 Tage dort verbracht habe!
2. Wir waren selbst Betroffene - wir haben also alles praktisch durchlebt.
....und genau darum
sind wir besser - und keine Abzocker.
Ich bin es gewohnt mit
der rechten Hand zu schalten.
Die Briten schalten linkshändig. Reichen zur Umgewöhnung nur 10 Stunden?
Kein Problem - Das haben Sie schon nach der ersten Fahrstunde im Blut.
Warum: Sie lernen in London - im fließenden Verkehr, das heißt mehr stehen
als fahren.
Warum rät (mein)
Rechtsanwalt Herr H. aus L. von Ihrer Leistung ab?
1. Er kennt die neue Rechtsverordnung nicht - aber diese Website nur zu gut.
2. Er ist ungeübt mit dem §§ 28.
3. Er arbeitet für den TÜV oder der DEKRA.
4. Er ist einfach nur eine Niete.
Resümee
Wir sind
keine karitative Vereinigung mit ehrenamtlichen Mitarbeitern,
gehören weder zu einer Versicherungsgesellschaft noch zu einem
Automobilclub oder irgend einer anderen Organisation.
Wir gehörten einst zur normal arbeitenden Bevölkerung und stellen hier unser
Wissen
aus der Selbsterfahrung heraus zur Verfügung. Inzwischen arbeiten wir
professionell für ein angemessenes Honorar.
Broschüren, Kataloge oder dergleichen stehen nicht zur Debatte,
lediglich das Internet ist unsere Plattform.
Wir denken auf diesen Sites ist alles ausführlich beschrieben,
und wer nicht lesen will oder kann, hat mit Verlaub geschrieben,
Pech gehabt.
Für den Erwerb eines EU-FS ohne MPU stellen wir hier professionell
unsere Kenntnisse und Organisation zur Verfügung.
Für die Realisierung müssen wir britische und andere Partner beauftragen,
die infolge der unterschiedlichen Gerichtsbarkeit für jeden Einzelauftrag
eine Vorauszahlung verlangen.
Fragestellungen bitte an
S-W_Agentur@t-online.de
Wir beantworten jede Frage umgehend.
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