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Die Geschäftsbedingungen-das "Kleingedruckte" GB NL PL CZ Es gelten folgende Punkte als für beide Seiten |
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1. |
Die S&W LTD Eurocommunication-Agency London-Hannover arbeitet gemäß § 84 HGB als Vermittler für die Fahrschule, welche die Leistungen für den Auftraggeber erbringt und ist für die Anzahlung inkassoberechtigt. |
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2. |
Für die vermittelten
Verträge gilt deutsches Recht gemäß den Vertragsbestimmungen des BGB. Der
Vertrag kommt durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular |
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3. |
Die Agentur ist verpflichtet die Kundenunterlagen versichert und den Datenschutzbestimmungen entsprechend zu behandeln und unverzüglich in das entsprechende Ausstellungsland zu übersenden. |
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4. |
Aus standesrechtlichen Gründen ist die Leistung der Agentur nicht als Rechtsberatung in jedweder Form oder Art der Übermittlung zu verstehen. |
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5. |
Die Agentur haftet nicht für Fehlverhalten oder Unfähigkeit des Auftraggebers sowie eines Schadens welcher dieser durch Dritte erleidet. |
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6. |
Der Kunde ist zur
Mitwirkung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit verpflichtet, insbesondere
zur Einhaltung der gebuchten Prüfungstermine. |
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7. |
Für GB gilt: Der Auftraggeber erklärt, dass er genügend Grundkenntnisse der englischen Sprache besitzt. Ist dennoch ein amtlich zugelassener Dolmetscher erforderlich, wird die Gebühr i.H.v. z.Zt 200,--€ gesondert berechnet. |
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8. |
Für PL und CZ gilt: Die Inanspruchnahme eines amtlich zugelassenen Dolmetschers bei den Prüfungen ist im Leistungsangebot enthalten. |
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9. |
Für die Nichteinhaltung von Prüfungsterminen, bzw. Wiederholungsterminen haftet der Auftraggeber. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten in Höhe von 175 € sind vom Auftraggeber zu tragen. |